FAQ - Video-Lizenzen

Warum sollen wir überhaupt eine Lizenz erwerben? Das haben wir bei anderen Song-Videos aus YouTube bislang auch nicht gemacht.​

Dann haben Sie bislang etwas Illegales gemacht. Ohne ausdrückliche Genehmigung der Urheber*innen (Lied und Video) sind Sie nicht berechtigt, die Videos in Ihren Veranstaltungen zu verwenden. Anders ist die Situation nur, wenn Sie YouTube-Videos zB per Link mit Ihrer Website verknüpfen. Wenn diese Funktion bei dem entsprechenden YouTube-Video freigeschaltet ist, dürfen Sie das gern tun.


Was heißt „rechtlich sicher“ genau?

Mit dem Kauf der Lizenz erhalten Sie von uns die urheberrechtlich geschützte Genehmigung, das Video für Ihren Gottesdienst in Ihrer Gemeinde, in Ihrem Wohnzimmer oder an einem anderen Veranstaltungsort einzusetzen. Die Lizenz beinhaltet auch das Recht, das Video im Livestream online zu veröffentlichen. Die Lizenz gilt für Sie und Ihre Gemeinde. Sie ist nicht auf andere übertragbar. Wenn also andere ebenfalls an den Videos interessiert sind, müssen sie eine eigene Lizenz bei uns erwerben. Wir können nicht überprüfen, ob Sie sich an diese Regel halten, vertrauen aber einfach auf Ihre Fairness.


Wie lange dürfen wir das Video im Livestream online lassen?

Wir haben keine zeitliche Begrenzung vorgesehen, empfehlen Ihnen aber aus Erfahrung: Lassen Sie Ihre Livestream-Gottesdienste nicht „ewig“ im Internet. Spätestens nach einem Jahr sollten Sie aufräumen und Veraltetes löschen.


Müssen wir die Verwendung des Mitsing-Videos bei der GEMA anmelden?

Sie sollten grundsätzlich jedes Lied, das in Ihrem Gottesdienst vorkommt, der GEMA melden (Song-Titel und Urheber von Text & Musik); also auch die Lieder der Videos. Das gilt auch dann, wenn Sie als Kirchengemeinde einen Pauschalvertrag mit der GEMA haben. Einfach deshalb, damit die GEMA erfährt, an welche Urheber*innen sie die Gelder aus den Pauschalverträgen ausschütten soll.


Wir sind keine IT-Spezialisten. Ist das Mitsingvideo auch für „digitale Laien“ wirklich „technisch problemlos“ einsetzbar?

Ja! Sie laden sich einfach bei uns die Video-Datei herunter und können sie direkt auf Ihrem Rechner abspielen (VLC-Mediaplayer oder andere). Kleiner Tipp: Spielen Sie größere Files nicht vom Stick oder von externen Festplatten zu, sondern laden Sie das File immer erst auf Ihre Festplatte. Damit vermeiden Sie, dass sich Ihr Rechner beim Abspielen an irgendeiner Stelle „verschluckt“.


Als wir ein YouTube-Video im Livestream einsetzten, da ruckelte es wie wild beim Abspielen. Ihre Videos ruckeln nicht?

Nein! Genau deshalb laden Sie sich bei uns ja das gesamte Video auf Ihren Rechner und spielen es von dort zu. Wenn also Ihr Rechner noch funktioniert, wird auch das Video darauf problemlos und ruckelfrei abspielbar sein.


Unglaublich, aber wirklich geschehen: Wir haben von einem Verlag die Lizenz für ein Songvideo erworben. Doch im Livestream-Gottesdienst hat YouTube die Ausstrahlung des Videos verhindert und schwarz gesendet. Angeblich wegen „Urheberrechtsverletzung“. Kann uns das mit Ihren Videos auch passieren?

Nein!! Ihr Problem war ein Fehler des Verlages! Offenbar war der entsprechende Musiktitel digital so gekennzeichnet, dass YouTube automatisch eine Urheberrechtsverletzung erkannte. Das wird mit unseren lizenzierten Videos nicht passieren.

Weitere Informationen zum Download der Video-Dateien erhalten Sie im MP3/PDF/Video-FAQ.

Unsere Bitte an Sie: Berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen mit den Videos! Wir lernen gern dazu und greifen Ihre Anregungen auf. Lob und Bestätigung sind ebenfalls sehr willkommen! Schreiben Sie an: shop@martinbuchholz.com